Anerkennung und finanzielle Entschädigung für pflegende Angehörige

    Täglich pflegen schweizweit viele Menschen Angehörige zu Hause ohne gesellschaftliche Anerkennung oder finanzielle Entschädigung. Dank solicare erhalten pflegende Angehörige einen Stundenlohn von 33.50 Franken und professionelle Unterstützung.

    (Bild: shutterstock) Mit solicare erhalten pflegende Angehörige einen Stundenlohn von 33.50 Franken und profitieren von Entlastungsangeboten.

    In der Schweiz pflegen rund 300’000 Menschen mit viel Engagement, doch von der Allgemeinheit wenig beachtet ihre Angehörigen zu Hause. Sie erbringen jährlich eine Arbeitsleistung von schätzungsweise 80 Millionen Stunden und tragen damit massgeblich zur Entlastung des Gesundheitswesens bei. Obschon das Engagement von privaten Pflegenden hauptsächlich aus selbstlosen Gründen erfolgt, verdient ihr Einsatz die angemessene Anerkennung durch die Gesellschaft – was sich auch in einer gerechten Entschädigung ausdrücken soll und muss.

    Dafür setzt sich solicare als private Spitex ein: solicare übernimmt die förmliche Anstellung der zu Hause Pflegenden als Voraussetzung für die Geltendmachung der legitimen Ansprüche gegenüber der Krankenkasse. Sie zahlt ihnen Lohn inklusive Sozialleistungen, entlastet von administrativen Aufgaben und unterstützt darüber hinaus mit professionellem Support durch diplomierte Pflegefachpersonen. Auch mit bereits eingespielten Spitex-/Angehörigen-Teams kooperiert solicare Hand in Hand, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

    Das Menschliche
    Wer durch einen schweren Unfall oder durch Krankheit pflegebedürftig wird, ist auf Hilfe anderer angewiesen. Diese Menschen finden sich, ganz abgesehen von den gesundheitlichen Folgen, in einer Situation, die von ihnen vieles abverlangt. Was für gesunde Menschen selbstverständlich ist, gestaltet sich für Pflegebedürftige in zahlreichen Belangen der täglichen Versorgung als äusserst aufwändig und mühsam. Ihr in vielen Details beschwerliches Leben bleibt zumindest selbstbestimmt, wenn sie ihren Alltag in ihrer gewohnten Umgebung verbringen können. Diese Form der Autonomie trägt wesentlich zum Wohlbefinden pflegebedürftiger Menschen bei und wirkt sich oftmals auch positiv auf den Krankheitsverlauf aus.

    Die Gesetzesgrundlage
    Die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) entrichtet Leistungen für die Grundpflege, die substanzielle Hilfestellungen im Alltag von langfristig Pflegebedürftigen umfasst, zum Beispiel bei der Körperpflege, der Nahrungseingabe und vielem mehr. Seit einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2006 übernehmen die Krankenkassen auch ambulante Grundpflegeleistungen, wenn sie nicht von einer ausgebildeten Pflegefachkraft erbracht werden. Das trifft in den meisten Fällen bei der privaten Pflege durch Angehörige zu. Die Anerkennung der Ansprüche ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Grundpflege von erkrankten oder verunfallten Pflegebedürftigen durch Personen erfolgt, die arbeitsrechtlich von einer als Spitex zugelassenen Organisation angestellt sind.

    Das Finanzielle
    Die mit vielen Folgeerscheinungen verbundene Pflege von Angehörigen verlangt von den Pflegenden eine Menge ab. Die geforderte Präsenz und die situativ zum Teil beträchtliche Hilflosigkeit der Pflegebedürftigen bedingt eine zeitliche Verfügbarkeit, die massiv in die eigene Lebensführung eingreift. Darüber hinaus fordert die ausserordentliche Lage und durch die Pflege entstehende Mehrausgaben auch aussergewöhnliche finanzielle Mehraufwände, die schnell ein Loch in die Haushaltskasse reissen können. Das gilt sowohl für Pflegende, die bereits pensioniert sind und die Ausgaben aus ihrer Rente bestreiten müssen, als auch für noch Berufstätige, die in ihrem Erwerbsleben zugunsten der Pflege freiwillig zurückstecken und dadurch zusätzliche Einbussen in der persönlichen Vorsorge hinzunehmen haben.

    Mit solicare müssen sich pflegende Angehörige finanziell weniger Sorgen machen. Sie erhalten im Angestelltenverhältnis einen Stundenlohn von 33.50 Franken und sind dank der darin enthaltenen Sozialleistungen auch in diesem Bereich abgesichert. Stellvertretungen und Entlastungsangebote ermöglichen den Pflegenden zusätzlich eine wohlverdiente Auszeit.

    pd


    Kostenlose Beratung und Abklärung Ihrer Ansprüche

    Gerne beraten wir Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation und klären Ansprüche gegenüber der Krankenkasse für die Pflege Ihres Liebsten.

    Ihre Ansprechperson
    Romano Ricciardi
    Geschäftsführer/CEO
    romano.ricciardi@solicare.ch

    solicare AG
    Blegistrasse 17a, 6340 Baar
    www.solicare.ch

    Vorheriger ArtikelCharmant und Krisen erprobt
    Nächster Artikel«Mit Kompetenz, Qualität und Herz pflegen»