Von der Reform der Verrechnungssteuer profitieren auch Gemeinden

    Am 25. September stimmen wir über die Reform der Verrechnungssteuer ab. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.

    (Bild: pd) Auch die Gemeinde Horw profitiert von der Reform der Verrechnungssteuer.

    Für den Bund ist die Sache klar: Die Reform der Verrechnungssteuer ist eine klare Win-Win-Situation und bringt Mehreinnahmen. Trotz anfänglichen Steuerausfällen lohnt sich die Vorlage. Der Obligationenmarkt in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren stark zurückgebildet und findet heute mehrheitlich im Ausland statt. Durch die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen werden Geschäfte wieder zurück in die Schweiz geholt. Der Bund rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von jährlich 350 Millionen Franken nach fünf Jahren. Weil die Abschaffung der Verrechnungssteuer nur neue Obligationen betrifft, werden die Ausfälle auf ein Minimum reduziert und werden durch die Steuereinnahmen des zurückgeholten Geschäfts mehr als kompensiert.

    Die Reform hat aber nicht nur positive Auswirkungen für Unternehmen. Für Kantone und Gemeinden lohnt sich die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf neuen Obligationen sogar noch bedeutend mehr. Mindereinnahmen wiegen bedeutend weniger schwer, weil rund 90 Prozent der Verrechnungssteuereinnahmen in die Bundeskasse fliessen. Dafür können sie von Mehreinnahmen bei Einkommens- und Gewinnsteuern sowie von günstigeren Finanzierungen profitieren.

    Heute vertreibt die Verrechnungssteuer das Geschäft mit Anleihen ins Ausland. Luxemburg ist dabei der klare Spitzenreiter. Im Vergleich zum BIP gibt der Kleinstaat 190mal (!) mehr Anleihen aus. Die Schweiz hingegen hat in den letzten Jahren an Boden verloren. Seit 2009 sankt das Volumen an Obligationen um mehr als die Hälfte. Bundesrat und Parlament wollen dem Einhalt gebieten und das Geschäft mit der Fremdkapitalfinanzierung in die Schweiz zurückholen.

    Ein liquiderer Markt verspricht bessere Konditionen bei der Aufnahme von Fremdkapital. Die eidgenössische Steuerverwaltung rechnet damit, dass die Zinsen mit einer Annahme der Reform um bis zu 0,15 Prozent tiefer sind, da dadurch die Nachfrage nach inländischen Obligationen steigt. Das klingt nach wenig, macht aber gerade bei öffentlichen Investitionen viel aus. Nach eigenen Angaben kann nur schon der Kanton Bern bei einem Anlagevolumen von über 4 Milliarden Franken pro Jahr bis zu 5 Millionen Franken an Zinskosten sparen. Auch beim Kanton Zürich liegen die Einsparungen in ähnlicher Grössenordnung. Zusätzlich können auch Spitäler, Energieversorger oder der öffentliche Verkehr von günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten profitieren, wenn Sie in die Zukunft investieren – beispielsweise für den nachhaltigen Umbau im Zeichen des Klimaschutzes. Gemäss der eidgenössischen Steuerverwaltung betragen die Einsparungen für alle öffentlichen Haushalte zusammen bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr.

    Auch Kantone, Städte und grössere Gemeinden haben sich in der Vergangenheit mittels Obligationen Geld verschafft. Nach der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Anleihen können sie vom gestiegenen Interesse der Anlegerinnen und Anleger an Schweizer Obligationen profitieren. Die Anpassung der Verrechnungssteuer bringt nicht nur tiefere Zinsen, sondern auch höhere Steuereinnahmen. Philipp Kutter, Nationalrat die Mitte, betont: «Durch tiefere Zinskosten sparen Bund, Kantone und Gemeinden Steuergeld. Das ermöglicht Investitionen in den Service public.» Von daher profitieren von der Reform nicht nur Unternehmen und die öffentliche Hand, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger.

    Die momentane Situation ist nicht haltbar. Sie führt zu einer fortlaufenden Abwanderung des Finanzierungsgeschäfts. Nur mit der Reform können die Steuereinnahmen zurückgeholt werden. Die Reform der Verrechnungssteuer sichert künftige Steuereinnahmen und stärkt gleichzeitig den einheimischen Kapitalmarkt. Dies muss im Sinne alle Schweizerinnen und Schweizer sein.

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